AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Präambel

  1. Die Personal4Vertrieb UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Obernkirchen (nachfolgend Auftragnehmer/AN genannt) bietet Unternehmen (nachfolgend Auftraggeber/AG genannt) Dienstleistungen im Rahmen der Personalbeschaffung an. Die folgenden AGB bilden die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen AN und AG.
  2. Der AN erstellt dem AG ein Angebot auf Basis dieser AGB.
  3. Die AGB sind bindend für die Zusammenarbeit und schließen kollidierende Bedingungen des AG aus, es sei denn diese sind schriftlicher Form fixiert und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet. Mit der Annahme des Angebots erklärt der AG sein Einverständnis mit diesen AGB.

 

§ 2 Leistung, Vertragsart, -ablauf und Vertragsgegenstand

  1. Der AN stellt über ein intelligentes Matching-Verfahren Kontakte (Kandidaten-Leads) zwischen Kandidaten und Arbeitgebern (den AG) für Vertriebspositionen in der Finanzdienstleistung her.
  2. Nach der Annahme des Angebots, erhält der AG vom AN die Möglichkeit zu passenden Kandidaten Kontakt aufzunehmen.
  3. Die Preise pro Kandidaten-Lead staffeln sich nach der Position der jeweiligen Vakanz. Der AG erhält im Rahmen des Angebots jeweils die aktuell gültige Preisliste.
  4. Die Parteien sind sich einig, dass es sich im Falle einer Angebotsannahme grundsätzlich immer um einen Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB handelt. Es besteht Einigkeit, dass der AN die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werkes oder eines Erfolges schulden.
  5. In Bezug auf die Inhalte einer Zusammenarbeit steht dem AN ein Leistungsbestimmungsrecht im Sinne von § 315 BGB zu.
  6. AN kann Erfüllungsgehilfen zur Leistungserbringung einschalten.
  7. Die Rechte des AG aus dem Vertrag sind nicht übertragbar und nicht abtretbar, es sei denn, der AN haben eine schriftliche Zustimmung erteilt.

 

§ 3 Vertragsschluss

  1. Der Vertragsschluss zwischen dem AN und dem AG kann elektronisch, in Textform (z.B. via E-Mail) oder schriftlich erfolgen. Als Vertragsannahme gilt auch die explizite Zustimmung per E-Mail auf ein gestelltes Angebot. Hierbei sind etwaige Bindungsfristen zu beachten, sofern diese im Angebot gesondert angegeben sind.

 

§ 4 Vergütung AN-Leistungen

  1. Die Vergütung der Leistung des AN erfolgt auf Basis der Preisliste / Preisstaffelung in dem jeweiligen Angebot. Sämtliche Preisangaben verstehen sich als Nettopreise.

 

§ 5 Laufzeit und Kündigung

  1. Der Leistungsbeginn sowie die jeweilige Laufzeit werden im Angebot fixiert. Im Angebot ist auch definiert, ob es sich im eine Kontingentabnahme oder um ein Abonnementabnahme handelt.
  2. In beiden Fällen (Kontingent- oder Abonnementabnahme) werden aus Qualitätsgründen keine Stückzahlen garantiert. Abgerechnet werden nur tatsächlich erbrachte Kandidaten-Leads.
  3. Ein Abonnement verlängert sich jeweils automatisch um denselben Zeitraum, wenn es nicht 21 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt wird (die jeweiligen Laufzeiten sind im Angebot definiert).
  4. Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.

 

§ 6 Pflichten des AG

  1. Der AG verpflichtet sich mit den erhaltenen Daten stets DSGVO-konform umzugehen.

 

§ 7 Haftung

  1. Der AN haftet dem AG gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Der AN haftet insbesondere nicht für das Vorhandensein oder die Abwesenheit bestimmter Eigenschaften des Kandidaten, eben so wenig für Verfügbarkeit, Schlechtleistungen, Minderleistungen oder Performance des Kandidaten.
  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Personal4Vertrieb von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich Kandidaten) freizustellen, die Personal4Vertrieb gegenüber in Zusammenhang mit einem Vermittlungsauftrag aufgrund der schuldhaften Verletzung a) vertraglicher Verpflichtungen des Auftraggebers und/oder b) anwendbarer Rechtsvorschriften (insbesondere datenschutzrechtlicher Bestimmungen oder der Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes) durch den Auftraggeber geltend gemacht werden.
  4. Die Beweislast, dass ihn kein Verschulden trifft, trägt der Auftraggeber. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch etwaige Ansprüche gegenüber Organen, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von Personal4Vertrieb
  5. Es besteht eine vertragliche oder außervertragliche Schadensersatzpflicht seitens Personal4Vertrieb nur, sofern der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Darüber hinaus haftet Personal4Vertrieb nach den gesetzlichen Bestimmungen auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, allerdings der Summe nach begrenzt auf das doppelte des Auftragswertes. „Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages und die Erreichung des Vertragszweckes überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig nach Inhalt und Zweck des Vertrages vertrauen darf.
  6. In dem jeweiligen Vermittlungsvertrag oder diesen Bedingungen vereinbarte Beschränkungen der Haftung von Personal4Vertrieb gelten auch für eine etwaige persönliche Haftung seiner Organe, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen.

 

§ 8 Datenschutz

  1. AG und AN verpflichten sich sämtliche Informationen und Daten, die sie im Rahmen des Vertragsverhältnisses von der jeweils anderen Partei erhalten, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte, ausgenommen an gesetzlich zu Verschwiegenheit verpflichtete Dritte, weiterzugeben. Davon ausgenommen sind Informationen, die allgemein zugänglich sind bzw. geworden sind oder bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nachweislich bekannt waren.

 

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Als Gerichtsstand wird Obernkirchen vereinbart.
  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher und redlicher Betrachtungsweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.
  2. Von diesen AGB abweichende und/oder diesen entgegenstehenden Vertragsbedingungen des AG werden, mit Ausnahme eines Falles gem. Präambel Ziff. 3, nicht anerkannt, unabhängig davon, ob sie eine wesentliche Veränderung der Bestellbestätigung darstellen.